Selbstverpflichtende Verhaltensregeln:

 

wir wünschen uns von unseren Besuchern, dass sie sich an einen
(eigentlich ganz selbstverständlichen) Verhaltenscodex halten und sind durch ihren Besuch
hiermit einverstanden
.


 

 

 

Jegliche Zuwiderhandlungen könne je nach schwere der Verfehlung mit Hausverbot
(1 bis 4 Wochen oder dauerhaft) bestraft werden. Schadensersatz ist in jedem Falle durch die
Besucher oder deren Eltern zu tragen.