Hausordnung – Café Un.F.u.G.

Stand 04.04.2008

1.         Der Jugendtreff ist unter Trägerschaft SJD – die Falken. Die Falken arbeiten in Kooperation mit dem Stadtjugendrings der Stadt Augsburg zusammen.

2.         Der Jugendtreff steht Kindern und Jugendlichen vom 12ten bis zum vollendeten 18sten Lebensjahr offen.

3.         Die Regelöffnungszeiten sind Montag und Donnerstag von 18:00 bis 21:00 Uhr. Abweichungen hiervon werden durch Aushang bekannt gegeben.

4.         Im Jugendtreff und auf dem Café Un.F.u.G. Gelände besteht striktes Rauch und Alkoholverbot. Ein Verstoß gegen die Regel wird mit Hausverbot geahndet.

5.         Der Besitz und der Genuss von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, sowie der Besitz und Handel von Waffen sind auf dem gesamten Gelände verboten. Verstöße werden mit Hausverbot geahndet. Ferner werden die zuständigen Behörden informiert. Ein Verstoß gegen die Regel wird mit Hausverbot geahndet.

6.         In der Einrichtung ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verbotener Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass, Volksverhetzung stellen Straftaten dar und können von der Clubleitung angezeigt werden.Ein Verstoß gegen die Regel wird mit Hausverbot geahndet.

7.         Hausverbot wird bei ernsten Gewalttätigkeiten untereinander erteilt.

8.         Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung.

9.         Brandschutzbestimmungen sind Bestandteil der Hausordnung.

10.     Den Weisungen der Mitarbeiter und Bevollmächtigten des Trägers ist in jedem Falle Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die Regel wird mit Hausverbot geahndet.

11.     Im WC ist auf Hygiene und Ordnung zu achten.

12.     Das Café Un.F.u.G. Eigentum ist pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. Entstandene Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen.

13.     Nach Schließung des Café Un.F.u.G. haben alle Anwesenden das Gelände zu verlassen.

14.     Auch im Café Un.F.u.G. wird das Prinzip der Mülltrennung verwirklicht. d.h., der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Während der Öffnungszeiten ist unbedingt darauf zu achten, dass der Abfall im und außerhalb des Jugendzentrums nicht achtlos weggeworfen wird.

15.     Besonders in den Sommermonaten ist der Lautstärkepegel auf dem Gelände so in Grenzen zu halten, dass die Nachbarn nicht belästigt werden.

16.     Die Erziehungsberechtigten haben selbst Sorge zu tragen, wann ihre Kinder den Club zu verlassen haben.

17.     Das Jugendzentrum übernimmt keine Verantwortung über Tätigkeiten, die innerhalb und außerhalb des Geländes stattfinden.

18.     Alle Besucher des Café Un.F.u.G. sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich und nur durch ihre privaten Versicherungen geschützt.

19.     Bei Feuer oder anderer Gefahr sind die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen. Sicherheitsmängel und Mängel an Einrichtungsgegenständen sind den Bevollmächtigten zu melden.

offener Jugendtreff Café Un.F.u.G. Neuburger Straße 185 86167 Augsburg Tel+Fax 0821 709684 info@cafe-unfug.de

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